Prof. Dr. Andrew Ullmann

UPD-Gesetz und Änderungsanträge zeigen den richtigen Weg

Wir haben lange und hart um das UPD-Gesetz und die Änderungsanträge gerungen. Ich freue mich, dass wir die UPD auf solide Füße stellen, ihre Unabhängigkeit wahren und verfassungsrechtliche Unsicherheiten vermeiden. Die Freiwilligkeit der Beteiligung der PKV war entscheidend für das Gelingen und ich gehe davon aus, dass die PKV ihrer freiwilligen Verpflichtung nachkommen wird. 

Bei der fachärztlichen Versorgung für Kinder und Jugendliche sorgen wir für eine bessere Versorgung der Kinder und Jugendlichen. Wir haben es geschafft, den Versorgungsbereich von mengenbegrenzenden Maßnahmen bei der Honorarverteilung herauszunehmen. Jetzt wird endlich das bezahlt, was an Behandlungen stattfindet. Das können wir als partielle Entbudgetierung ansehen. Wir sind auch zufrieden, dass ausgewählte Leistungen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychatrie außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung noch im Laufe der Verhandlungen dazugekommen sind. So sollte der Maßstab für kommende leistungsgerechte Vergütungen im fachärztlichen Bereich aussehen, damit mehr ambulante Leistungen angeboten werden können.  

Sehr wichtig war uns auch, dass das vereinfachte Austauschverfahren für Arzneimittel in den Apotheken bis zum August verlängert wird. Das ist ein sinnvolles Instrument, das nicht nur während der akuten Pandemie sinnvoll war, sondern auch jetzt noch hilft, mit immer noch vorhandenen Arzneimittelengpässen umzugehen. Hier müssen wir evaluieren, ob aus der Verlängerung eine Vestetigung werden kann, wenn es den Patientinnen und Patienten nachweislich hilft.  

Im Bereich der Blutspenden sind wir endlich auf dem Stand der Wissenschaft und der medizinischen Gleichberechtigung. Es war ein medizinisches Ärgernis und menschlich nicht angemessen, dass Spenderinnen und Spender ausgeschlossen wurden, ohne dass es medizinische Gründe dafür gab, Menschen zu diskriminieren, die helfen wollen, ist einfach falsch.